Mietbedingungen - eine LED Bar für Ihr Event bei MS Spotlight in Kriens Luzern mieten

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MIET-BESTIMMUNGEN Veranstaltungstechnik mieten



Der Mieter hat die Mietware in funktionstüchtigem Zustand erhalten
und verpflichtet sich, die Mietobjekte vollständig und funktionstüchtig
am vereinbarten Datum und Zeitpunkt an die Adresse des Vermieters zu
retournieren.

Bei Verspätung wird eine Mahngebühr von Fr. 20.-- erhoben.
Hätte die Mietware anderweitig vermietet werden können, muss der ganze Mietvertrag übernommen werden.

Bei Rücktritt des Mietvertrages bezahlt der Mieter 50 % des Mietbetrages. Abmachungen können unter besonderen Umständen vereinbart werden.

Erforderliche Reparaturen oder Ersatz der Mietobjekte, die durch unsachgemässe
Handhabung entstanden sind, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
Der Mieter muss volljährig sein.

Die Mietpreise beziehen sich auf einen Einsatztag ohne Montage.
Betreiben Sie die Geräte an FI-Sicherheits-Schaltern.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden in Zusammenhang mit
unseren Miet-Objekten.

Gerichtsstand: Kriens